Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

  1. Die Firma OLIEBE stellt haar- und hautkosmetische Produkte her und verkauft diese ausschließlich an selbständige Friseurbetriebe. Diese Verkaufsbedingungen gelten daher ausschließlich gegenüber Unternehmen.
  2. Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma OLIEBE (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Von unseren Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der Besteller bestellt auf Grundlage der aktuellen Preis- und Bestellliste. Sofern eine Bestellung gemäß § 145 BGB als Angebot anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  2. Bei Bestellungen für die Lieferung ins Ausland gilt für die Erstbestellung: Die Bestellung muss schriftlich auf dem OLIEBE-Bestellformular erfolgen. Die Bestellung ist im Original unterschrieben zusammen mit einem amtlichen Gewerbenachweis an die Firma OLIEBE zu schicken.
  3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  4. Die Annahme des Verkäufers gilt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Firma OLIEBE wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren. Der Besteller hat in diesem Fall das Recht, von seiner Bestellung zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise und Zahlung ; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Preise gelten für den in der aktuellen Bestellliste aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Den vereinbarten Preisen liegen die gültigen Listenpreise des Verkäufers zugrunde. Versandkosten, Rabattregelungen und Regelungen zur Mehrwertsteuer gelten wie auf aktueller Preis- und Bestellliste ausgewiesen.
  2. Rechnungsbeträge sind bei Lieferung fällig. Die Firma OLIEBE gewährt bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen 3% Skonto. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach Lieferung der Ware in Verzug. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen sowie eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm während der Geschäftsbeziehung Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers  durch den Besteller aus der jeweiligen Bestellung gefährdet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen bei einer früheren Bestellung nicht pünktlich nachgekommen ist.
  4. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferung, Rücktritt

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk.
  2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Der Verkäufer kann — unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Bestellers — vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller zumutbar ist und im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es  sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  6. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Firma OLIEBE in Stolberg.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
  3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Transportkosten trägt. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
  4. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  5. Eine ausdrückliche Abnahme der Kaufsache ist nicht erforderlich.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser folgenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist: Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
  2. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Besteller unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen
  3. Bei Mängeln von Ware anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche  gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden   Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer gehemmt.
  4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von dem Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
  2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
  3. Soweit der Verkäufer gem. § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  5. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Firma OLIEBE.
  2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verwenden. Anderweitige Verfügungen über die Produkte – insbes. der Weiterverkauf der Pflegeprodukte – sind während der Geltung des Eigentumsvorbehalts untersagt.
  3. Die Firma OLIEBE ist bei Zahlungsverzug zum Rücktritt von dem Vertrag ohne vorherige Fristsetzung berechtigt und kann die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangen. Der Besteller ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet und hat diese auf Verlangen kostenfrei an die Firma OLIEBE zurückzuschicken.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Besteller.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
  3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.